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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Darf Kommandant Kauf neuer Schuhe verbieten. | 164 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 557233 | ||
Datum | 05.05.2009 07:22 MSG-Nr: [ 557233 ] | 235899 x gelesen | ||
Kurze Frage: Ist das Aufgabe des Wehrführers? Wenn der Hersteller zum Produkt eine gültige Konformitätserklärung liefert, besteht Vermutungswirkung, sprich, ich darf als Beschaffer und Nutzer davon ausgehen, das alles seine Richtigkeit hat. Genau aus diesem Grund verlangen ja die Unfallversicherungsträger das Vorliegen (heisst sauber im Ordner abgeheftet ;) ) der Konformitätserklärung. Wenn ein Hersteller keine Konformitätserklärung liefern kann oder die darin gemachten Angaben nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sollte dieser Hersteller bei der Beschaffung außen vor sein. Insofern hast du Recht. Nur, wenn der Wehrführer das nicht kann, darf und muss(!) er aber jemanden beauftragen, der Ahnung hat ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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