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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Gerätewartausbildung | 48 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 556972 | ||
Datum | 03.05.2009 21:13 MSG-Nr: [ 556972 ] | 12953 x gelesen | ||
Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel Metzger Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder?! Eine Einsatzkraft mit TrM1 kann durchaus auch selbständig Aufgaben ausführen, Vergleiche einmal die Lehrgangsziele: Geschrieben von -FwDV 2 Ziel TM1 - Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppfunktion unter Anleitung. Geschrieben von -FwDV 2 Ziel TM2 - Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist der Einsatz im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse Geschrieben von -FwDV 2 Ziel TF - Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. (Hervorhebungen durch mich) Ich glaube da sind von den Zielen doch Unterschiede. Es verbietet jedoch, keiner einer Einsatzkraft, mehr zu leisten wie seine bisherige Ausbildung auswies. Dies kann man aber bei den nächsten Stufen nicht voraussetzen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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