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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Gerätewartausbildung | 48 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 556616 | ||
Datum | 01.05.2009 16:52 MSG-Nr: [ 556616 ] | 16957 x gelesen | ||
Hallo zusammen, laut FwDV 2 ist für die Teilnahme am Gerätewartlehrgang Voraussetzung, dass man Truppführer ist. Kann mir mal jemand die Hintergründe hierzu erläutern? Mir erscchließt die Sinnhaftigkeit einfach nicht, warum man für die Prüfung von Geräten eine weitergehende einsatztaktiksche Ausbildung braucht. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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