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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FF-Angehörige als gemeindliche Mandatsträger | 21 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 554747 | ||
Datum | 20.04.2009 16:30 MSG-Nr: [ 554747 ] | 4129 x gelesen | ||
Hallo Bernhard, Hallo Forum, Geschrieben von Bernhard Deimann ist es sinnvoll, dass freiwillige Feuerwehrangehörige -insbesondere Führungskräfte- sich als Kandidat für einen Sitz im Gemeinderat/Kreistag aufstellen lassen ? Warum nicht? Aber müssen sie das als FW- Angehörige kandidieren? Nach meiner Meinung kandidiert Karl Maier und nicht der HBM Karl Maier! Geschrieben von Bernhard Deimann Vorteile ? Es können der jeweils anderen Seite (Gemeinderat/ Feuerwehr), von einem Insider, die unterschiedlichen Sichtweisen und Bedürfnisse dargestellt werden. Geschrieben von Bernhard Deimann Nachteile Anfeindungen wenn, aus welchen Gründen auch immer, nicht so Abgestimmt wird wie es von der anderen Seite (Feuerwehr / Gemeinderat) erwartet wird. Was passiert z.B. mit einem FW- Kameraden der einsieht das ein LF 10/6 für die Belange der FW ausreicht, als Gemeinderat die Kostenseite sieht, und in der Gemeinderatssitzung gegen das gewünschte LF 20/16 spricht und stimmt? Aber diesen Konflikt muss letztlich jeder politisch Verantwortliche bestehen. Ich bin dafür wenn FW- Angehörige für die Parlamente kandidieren. Ihnen muss nur klar sein, das sie dann für die ganze Kommune arbeiten müssen und nicht nur für die Feuerwehr. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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