Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Richterin erkennt unterlassene Hilfeleistung:Geldstrafen für Sanitäter | 37 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 552046 |
Datum | 05.04.2009 17:09 MSG-Nr: [ 552046 ] | 13925 x gelesen |
Infos: | 16.04.09 Urteil des Amtsgericht Schwetzingen vom 02.04.09
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Geschrieben von Klaus Bethgeansich wollte ich die Sacher beendet sein lassen, denn jeder hat seine Position dar gelegt.
Ich werde mich jetzt nicht bei dir dafür entschuldigen, dass ich das auspreche, was viele Befürchten!
Ich wiederhole einmal einen Text von mir:
"(ob das Berechtigt ist sei mal dahingestellt, geben tut es diese Befürchtung sehr oft)"
Geh doch mal auf die Straße und frag mal die Leute ob sie sich in einem Strafprozess verschlechtern können wenn sie Rechtsmittel zu einem Urteil gegen Sie einlegen.
Alternativ auch auf eine Rettungswache.
Ich habe es auch schon erlebt, dass die Gegenseite Rechtsmittel eingelegt hat, nachdem der Beschuldigte noch im Gerichtssaal kundtat dass er die nächste Instanz bemühen werde. Wo frag lich war ob die Anklage ansonsten ebenfalls Berufung eingelegt hätte.
Also auch da nix mit "Verschlechterungsverbot"
Manuel
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