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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | FALCK, Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Vorgaben | 57 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 551565 | ||
Datum | 02.04.2009 22:34 MSG-Nr: [ 551565 ] | 19938 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Ich gehe mal davon aus, daß das BayRdG sich im Zweifel dem EU-Recht unterzuordnen hat. kann sein, so genau kenne ich mich da nicht aus und ich möchte hier nicht spekulieren. Aber es wurde klar gesagt, dass es auch nach EU Recht unterschiedliche Rechtssituationen in den BL in D gibt. Die Art der Finanzierung des RD im jeweiligen BL hat anscheinend mit der Ausschreibungspflicht etwas zu tun. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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