Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neue FwOrgVO in Thüringen | 31 Beiträge |
Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 551531 |
Datum | 02.04.2009 17:57 MSG-Nr: [ 551531 ] | 13928 x gelesen |
Infos: | 01.04.09 ThürFwOrgVO (ab S. 39)
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Oberbrandmeister /-in
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von ---Lars Ballhause---
nein..wann denn...
ich hatte dazu keine Möglichkeit bzw. ich wüßte nicht das uns/mir ein Entwurf von Seiten KFV zugeschickt wurde zum durchlesen um ggf.Verbesserungsvorschläge zu machen.
??? Dazu wurde im vergangenen Jahr seitens des Gemeinde- und Städtebundes an jede Stadt/Gemeinde der Verordnungsentwurf mit entsprechender Bitte um Stellungnahme gesandt (Eingangsdatum bei mir 17.09.2008).
Und auch im Entwurf des ThFV zur Änderung der ThFwOrgVO (Eingangsdatum bei mir 11.07.2006!) war schon die Weste für den GF nicht enthalten !
Vielleicht solltest Du mal bei Deiner Gemeinde anfragen, warum Dir (falls Wehrführer/SBM) solche Dokumente vorenthalten werden.
Grüße,
OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla
"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)
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