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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | FALCK, Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Vorgaben | 57 Beiträge | ||
Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 549764 | ||
Datum | 24.03.2009 05:18 MSG-Nr: [ 549764 ] | 21248 x gelesen | ||
Hallo Gerhard Dienstleistungen im Sektor Feuerwehr bzw Rettungsdienst werden ausgeschrieben und anschließend mit einem oder mehreren Anbieter, bei Feuerwehr ist es ein Anbieter per Vertrag über eine bestimmte Laufzeit (z.B. 5 Jahre) abgeschlossen. Feuerwehr ist eine kommunale und Rettungsdienst eine regionale Aufgabe. Dem entsprechend gibt es dann auch die Recht bzw Fachaufsicht. Wenn Falck den Brandschutz übernimmt dann muss die Gemeinde einen bestimmten Betrag, die Höhe richtet sich nach der Ausschreibung / Verhandlung, bezahlen und Falck stellt dann dafür die Wache, Fahrzeuge und das Personal. Zur Hilfsfrist müsste ich mich mal schlau machen. Da es in den anderen skandinavischen Ländern teilweise Unterschiedliche Hilfsfristen gibt, könnte ich mir vorstellen das es dort auch so ist. Der Feuerwehr / bzw Rettungsdienst läuft unter Falck A/S und der private Sicherheitsdienst bzw. Geldtransporte unter Gropu4 Falck. Dann gibt es auch boch den Bergedienst muss mal nachsehen unter welchen Namen der läuft. mfG Hilmar | ||||
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