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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | LF 20/16 | 123 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 547944 | ||
Datum | 13.03.2009 09:15 MSG-Nr: [ 547944 ] | 140958 x gelesen | ||
Servus Christoph, und es geht doch. Entweder bekommst du eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung. Oder du bastelst zur Abnahme was aufs Auto und nimmst es dann für immer runter. Hauptsache, zur Fahrzeugabnahme hat es jemand gesehen. P.S.: Das letztere Vorgehen kenne ich nicht persönlich, nur vom hörensagen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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