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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | LF 20/16 | 123 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 547892 | ||
Datum | 12.03.2009 21:28 MSG-Nr: [ 547892 ] | 141127 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Florian Heidenreich Ich weiß nicht ob dies heute so schon möglich ist ich denke schon, dass das möglich ist. Der Regierung wird es egal sein, in welchen Ortsteil das Fahrzeug stationiert wird. IMHO muss das Fahrzeug innerhalb der Gde. erforderlich sein und vom jeweiligen Standort natürlich auch besetzt werden können. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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