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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | LF 20/16 | 123 Beiträge | ||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 547683 | ||
Datum | 12.03.2009 08:40 MSG-Nr: [ 547683 ] | 142342 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf Schmidt Geschrieben von Bernhard Kuisl"Dies scheitert aber am Innenministerium " wird es das nicht? Zumindest bei den förderfähigen Wassertankgrößen wäre mir nichts anderes bekannt. Bei SoSi- Anlagen sieht das schon anders aus, ebenso bei den Verkehrsleiteinrichtungen am Heck. In Sachsen fast alles verboten.Springlicht, Verkehrsleiteinrichtungen usw. Die Tankgröße selbst stellt aber auch ein Problem dar, wir sind von 2400l auf 2000l zurückgegangen nur weil der Platz zu knapp ist. Ich weis nicht wo man da noch 1000l Wasser mehr unterbringen will ohne auf jede Menge anderer Beladung zu verzichten. Dann ist wohl doch ein TLF sinnvoller. | ||||
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