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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | LF 20/16 | 123 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 547623 | ||
Datum | 11.03.2009 22:37 MSG-Nr: [ 547623 ] | 142952 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Patricia Klott Laut Norm geht 1600l, 2000l und 2400l. Das Andere wäre dann alles irgendwie verkrüppelt, oder?! :-) Geschrieben von DIN 14530 Teil 11 5.6.3 Es muss ein Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von min. 1 600 l eingebaut sein. Wenn du dich mit der Erdanziehung gut stellst, darfst du bei den maximal zulässigen 14 t auch 14001 L Wasser unterbringen. Grundsätzlich die Frage, wo ist der Sinn eines LF 20/16 nach Norm (kein Sprungretter, keine THL) und wird es besser mit möglichst viel Wasser? Was kann ein entsprechendes LF 20, was ein LF 10 nicht kann? Grüße Matthias | ||||
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