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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Rechtsgrundlagen | 59 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 545770 | ||
Datum | 27.02.2009 15:39 MSG-Nr: [ 545770 ] | 12813 x gelesen | ||
Hallo, mal ganz ehrlich: Wenn das hier Geschrieben von Nico Michalak schon in den letzten beiden Tagen auf dieses Thema vorbereitet hat zutrifft, dann spielt der nächste Teil Geschrieben von Nico Michalak sich aber vielleicht nur nicht mit Powerpoint etc. auskenntüberhaupt keine Rolle. Wenn sich jemand - auch wenn "nur" 2 Abende jeweils 1 Stunde mit dem Thema beschäftigt hat, wobei beschäftigt nicht die Suche nach geeigneten ppt-Dateien mittels Google und co ist - dann würde ich demjenigen durchaus zutrauen, etwas zum Thema vortragen zu können. Und wenn dieser Kollege nun nicht mit dem Medium der Powerpoint-Präsentation vertraut ist, dann hält er seinen Vortrag halt ohne eine solche. Es ist nach wie vor nicht verboten, eine Tafel oder auch einen Overheadprojektor zu benutzen. Oftmals ist weniger auch einfach mehr! Wichtiger als bunte Bilder sind Ahnung von der Materie und eine ordentliche Zusammenfassung, damit jeder die Möglichkeit hat, das vorgetragene in einer ruhigen Minute nochmals nachzulesen bzw. zu vertiefen. Einige Kollegen haben es schon benannt: Eine fremde Präsentation bringt überhaupt nichts. Viel mehr außer reinem Vor-/Ablesen kommt dabei nicht heraus - und das kann man auch daheim beim Kaltgetränk seiner Wahl. Viele Grüße Micha | ||||
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