News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehr Berlin behindert Weiterbildung in der Freiwilligen FW | 115 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 545263 | ||
Datum | 24.02.2009 17:06 MSG-Nr: [ 545263 ] | 52382 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Und wie entscheidet man denn was vor geht? Ist es okay wegen eines Einsatzes der FF zu spät zum Dienst zu erscheinen? Immerhin steht in den jeweiligen Beamtengesetzen, dass durch eine ehrenamtliche Tätigkeit der Dienst nicht beeinträchtigt werden darf. ... klassischer Interessenkonflikt zweier hoheitlicher Aufgaben (kann mir als _Angestellter_ des Landes in einer Gefahrenabwehrbehörde aber auch passieren). In aller Regel geht in Realität dann das hauptamtliche Arbeits-/Dienstverhältnis vor. Man könnte jetzt aber hartnäckig streiten, was jetzt das passende vorrangig geltende Spezialgesetz ist: Beamtengesetz oder Brandschutzgesetz. Weil da (HBKG § 11 (2)) steht: "Nehmen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme (...) von der Arbeitsleistung freizustellen. (...) Satz 1 und 3 gelten für Beamtinnen oder Beamte und Richterinnen oder Richter entsprechend.". Kommt man zu der Auffassung, es wäre das HBKG gälte dann eigentlich "wer zuerst kommt ..." Ist natürlich für den Dienstbetrieb einer BF für nicht planbare Ereignisse (d.h. Einsätze) nicht praktikabel ... siehe oben: Interessenkonflikt zweier hoheitlicher Aufgaben. Gruss Gerhard | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
1.535