| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | Kostenpflichtiger Einsatz oder ? | 12 Beiträge |
| Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 544980 |
| Datum | 22.02.2009 21:03 MSG-Nr: [ 544980 ] | 4620 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Hallo Jochen,
eben nicht. Vielleicht habe ich mich da zu umständlich ausgedrückt.
Wird der Täter nicht verurteilt, weil es z.B. zu einem Vergleich gekommen ist, ist der Einsatz trotzdem nach §41 FSHG kostenpflichtig.
So einen Fall hatten wir aber bis dato noch nicht, nur Verurteilte. Musst natürlich da immer am Ball bleiben, da Du nie automatisch über eine verurteilung oä. erfährst.
Viele Grüße
Wolfgang
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