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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehr Berlin behindert Weiterbildung in der Freiwilligen FW | 115 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 544914 | ||
Datum | 22.02.2009 16:59 MSG-Nr: [ 544914 ] | 53256 x gelesen | ||
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Geschrieben von Peter Lieffertz Geschrieben von Daniel HermannWenn es dienstliche Gründe gibt, die gegen eine Teilnahme an diesem Lehrgang sprechen, dann hat man als Beamter da nicht viele Möglichkeiten. Ein Beispiel für eine Benachteiligung von Beamten gegenüber Arbeitnehmern, aus einem anderen Bereich: Elternzeit kann jeder Arbeitnehmer bis zum 8? Lebensjahr des Kindes mit 7 Wochen Vorlauf beantragen und bekommt ihn genehmigt. Beamte des Landes NRW müssen diesen Anspruch bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes anmelden, tun sie dies nicht verlieren sie den Anspruch. Eine komplette Ungleichbehandlung. Begründet wird dies mit der längerfristigen Personalplanung im ÖD und der nicht möglichen Heranziehung von befristet Beschäftigten. Fakt ist aber, dass der Beamte gekniffen ist... Vergleiche zwischen ÖD und freier Wirtschaft sind oft nicht fair, weil die Beschäftigungsverhältnisse grundlegend unterschiedlich sind. Zum Thema Freistellung: Warum sollte die Berliner FW die Fortbildung eines Mitarbeiters zum Nutzen anderer Kommunen "finanzieren"? Das machen Arbeitgeber auch nicht. Auch dann nicht, wenn man denen sagt, dass sie davon profitieren, wenn es mal bei ihnen selbst brennen sollte... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | ||||
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