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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 542427 | ||
Datum | 11.02.2009 14:11 MSG-Nr: [ 542427 ] | 49796 x gelesen | ||
Geschrieben von Hubert Kohnen Nur frage ich mich was in den Köpfern einiger Autofahrer vorgeht (vor allem bezüglich vorausschauend und mitdenken) Geschrieben von Axel Solanka Erwartest du darauf wirklich eine Antwort? Mitnichten - darum finde ich die gestrige Maßnahme völlig okay - nur frage ich mich mittlerweile warum hier diese Anfrage von einem Neuling gestellt und mehrfach untermauert wurde? Ich frage mich, ob mehr dahintersteckt als reiner Informationsbedarf. Auch auf diese Fragen erwarte ich natürlich nicht wirklich eine Antwort. Und ich frage mich wenn es nicht die Nacht zum 31. Dezember 1978 sondern die Nacht zum 10. Februar 2009 gewesen wäre. (Ja, bin schon älter) Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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