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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 542410 | ||
Datum | 11.02.2009 13:29 MSG-Nr: [ 542410 ] | 49900 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Christof Strobl Wenn hier die FW durch die Polizei um Amtshilfe gebeten wird, hätte ich kein Problem damit. Warum wird hier immer auf die Polizei verwiesen? Es steht m.W. nicht im PolG NW, dass die Polizei zuständig ist, blockierte Straßen freizuschleppen. Zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist in erster Linie zunächst die Ordnungsbehörde, in diesem Falle also die Stadt Remscheid. Und die FW Remscheid ist ein Teil der Behörde Stadt Remscheid. In diesem Fall wahrscheinlich auch der einzige Fachbereich, der in einer solchen Lage personell und technisch dazu in der Lage ist, diese Zuständigkeit auszufüllen. Zuständigkeit ist, wie Uli schon schrieb auch gegeben durch Par. 1 FSHG: "...bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse,..." 38 STVO gibt auch nur einen Rahmen, in dem SoSi genutzt werden darf, und nennt aus gutem Grund keine Abschließende Liste von Umständen, unter denen dieses der Fall ist. Da steht: "...eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden..." Durch die Begleitung der Räumfahrzeuge ist das augenscheinlich gelungen, denn die Verkehrslage in den fraglichen Bereichen beruhigte sich nach dieser Maßnahme offensichtlich recht schnell. Tschökes, Axel Solanka. | ||||
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