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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 542403 | ||
Datum | 11.02.2009 12:56 MSG-Nr: [ 542403 ] | 49654 x gelesen | ||
Geschrieben von Christoph Heitfeld Das Problem ist, dass jetzt offensichtlich Feuerwehrfahrzeuge einzig und allein als Straßenräumer vorwegfahren und für die Räumfahrzeuge das Wegerecht einfordern. Wir sind uns doch sicher einig, dass die StVO für die SoRe-Inhaber nicht gilt und sich 38 StVO nur an die anderen Verkehrsteilnehmer (ohne SoRe) richtet?! | ||||
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