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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 542384 | ||
Datum | 11.02.2009 11:16 MSG-Nr: [ 542384 ] | 49936 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino wenn ein entsprechender Bedarf dafür steht bzw. nur so erfahrungsmäß weiterer Schaden abgewehrt werden kann, vgl. FSHG, § 1 (1). und weiterer Schaden entsteht u.U. sehr schnell, wenn man tatenlos zusieht, wie eine Stadt "im Stau versinkt". Irgendwann gibt es kein Durchkommen für FW, RD und Pol mehr, und was dann für Schäden entstehen können dürfte jedem hier klar sein. Wenn hier die FW durch die Polizei um Amtshilfe gebeten wird, hätte ich kein Problem damit. Es wird in keinem Gesetz zu finden sein, dass FW mit SoSi dem Winterdienst freie Bahn verschaffen darf, wenn aber eben entsprechende Schäden zu erwarten sind und die Pol greift zu diesem "Mittel" und bittet die FW oder das THW um Amtshilfe, glaube ich nicht, dass wir als FW im Nachhinein Probleme zu erwarten haben. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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