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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 542280 | ||
Datum | 10.02.2009 22:55 MSG-Nr: [ 542280 ] | 50877 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian Horbert Ist vermutlich unter Amtshilfe zu sehen und somit für mich auch kein Problem. Ansonsten: "Die Gemeinden unterhalten [..] Feuerwehren, um [..] bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden." Steht so im FSHG NRW). Letztlich ist eh die Stadt für den Verkehr auf kommunalen Straßen zuständig. Ob wen die nun beauftragt, bleibt dem OB überlassen. | ||||
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