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Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 541115 |
Datum | 05.02.2009 17:40 MSG-Nr: [ 541115 ] | 13103 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Ulrich Cimolinogenauso wie sie auf die Polizei bei bestimmten Überfällen etc. reagieren
Also vollkommen "normal", von Ignorieren über unvermittelte planlose Aktionen bis hin zum "vorschriftsmäßigen" Platzmachen, was aber in diesem Fall ja gar nicht erforderlich wäre. Hilft mir nicht weiter...
Geschrieben von Ulrich CimolinoFazit:
Wegerecht fällt formal weg, der Rest hängt von den Fahrern ab....
Und das ist es, was mir ein wenig Sorgen macht. Wie ist denn die Rechtslage, wenn sich ein Streifenwagen oder ein RTW oder eine DL nur mit blau in die rote Kreuzung reintasten und es dann zu einem Unfall kommt? Sei es nur ein Blechschaden, weil ein Vorfahrtberechtigter völlig überrascht beim starken Abbremsen die Kontrolle verliert und mit dem Bordstein kollidiert oder ein Verkehrsschild plättet. Wer ist schuld?
Gibt es bei der Polizei da einzuhaltende Dienstanweisungen? Wie handhabt Ihr in Ddorf das mit Euren Maschinisten?
Gruß
Christoph
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| 05.02.2009 14:18 |
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Mark7us 7D., Laub (Lkr. Regensburg) Türöffnung - Anfahrt mit Sondersignal? | |