Rubrik | Einsatz |
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Thema | Krankgeschrieben im Einsatz | 69 Beiträge |
Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 540937 |
Datum | 05.02.2009 09:02 MSG-Nr: [ 540937 ] | 22770 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
Hallo Georg,
dann bleibst du zu Hause und hast selber keine und bereitest auch deiner Feuerwehr keine Probleme.
Sollte diese von deiner Krankschreibung wissen und sie setzen dich trotzdem ein, wie in deinem Beispiel als AGT in kritischer Situation, und dir passiert was auf Grund deiner Erkrankung wird diese sich rechtfertigen müssen und Probleme bekommen.
Fürsorgepflicht verletzt, nach meinen Verständnis!
Du hast imho ja auch deine Krankschreibung bei deiner Org. zu melden, als Nachweis für deine Fehlstunden falls du noch unter der Wehrerfassung fällst. Hier müssen die Stunden, zu denen du dich ja verpflichtet hast, auch nachgewiesen werden!
Ergo, brav sitzen bleiben, dich auskurieren und somit auch schnell deine Einsatzbereitschaft wieder hergestellt.
Kleiner Tipp am Rande, auch wenn du nach langer Krankheit wieder, je nach Absprache mit deinem Arzt, arbeiten gehst (Wiedereingliederung mit verringerter Stundenzahl) bist du NICHT einsatztauglich! Selber so erlebt und den entsprechenden Hinweis vom Arzt bekommen!
Gruß
Sven
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| 04.02.2009 15:51 |
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., Regnitzlosau |
| 04.02.2009 15:54 |
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Patr7ici7a K7., Kelkheim |
| 04.02.2009 15:56 |
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Marc7el 7N., Windhagen |
| 04.02.2009 15:57 |
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Ingo7 H.7, Vockenhausen |
| 04.02.2009 16:08 |
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., Frielendorf |
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Ingo7 H.7, Vockenhausen |
| 04.02.2009 16:19 |
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Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth |
| 04.02.2009 16:27 |
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