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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Motorsäge im Arbeitskorb | 22 Beiträge | ||
Autor | Hage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 540891 | ||
Datum | 04.02.2009 22:36 MSG-Nr: [ 540891 ] | 6932 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Peter Lieffertz GUV-I 8556 Da sind Arbeitskörbe nirgendwo erwähnt Geschrieben von Peter Lieffertz GUV-V C51 Auch hier sind Arbeitskörb nicht erwähnt. Falls Du das sichere Abstützen und den sicheren Stand meinst, so ist auch das Festklemmen zwischen den Oberschenkeln als sicheres Abstützen nach GUV und Herstellervorgaben anzusehen. Ein Arbeitskorb ist ein sicherer Stand gemäß BGB 1 Baumarbeiten. Auch in dieser Vorschrift, die die Arbeiten vom Arbeitskorb aus explizit regelt ist ein solches Verbot nicht zu finden. Geschrieben von Peter Lieffertz GUV-I 8624 Hier ist das Starten außerhalb des Arbeitskorbes beispielhaft genannt, Es sind auch andere sichere Möglichkeiten zulässig. Diese Vorschrift regelt nur die Ausbildung und die Ausbildungsinhlte, Vorgaben wie die Geräte zu handhaben sind werden hier nicht getroffen Gruß! Hagen Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle. | ||||
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