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Rubrik | Übung | zurück | ||
Thema | 'Heiße' Übung | 9 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 540202 | ||
Datum | 01.02.2009 22:39 MSG-Nr: [ 540202 ] | 5643 x gelesen | ||
Guten Abend Geschrieben von Daniel Richter 2. Welche rechtlichen Dinge müssen dafür geklärt sein? Konkreter: Was muss der "Brandstifter" vorher abklären, damit er nachher nicht wirklich als Brandstifter sich rechtfertigen muss? Wer haftet, wenn sich eine Einsatzkraft oder ein Anwohner verletzt (z.B. durch Rauch)? Für BaWü siehe zur Thematik: -> " Hier " Hier wird u.a. auch das Thema "Abruchhaus" genannt: "Grundsätzlich kann das Feuer den Umfang eines „Papierkorbbrandes“ bis zum Brand eines Abbruchgebäudes haben." Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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