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Feuerwehrgesetz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVorwürfe gegen die Freiwillige Feuerwehr Göttingen24 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg539946
Datum31.01.2009 16:56      MSG-Nr: [ 539946 ]7260 x gelesen

Geschrieben von Klaus Schiller ja das stimmt ich kann bloss sagen , das in der FF in der ich war (Ba-Wü) der Kassenwart alles in seiner Hand hatte,

Der "Kassenwart" ist der Kassier und der verwaltet allerhöchstens das Sondervermögen zur Kameradschaftspflege (ugs. "Kameradschaftskasse") nach §18a FwG Ba-Wü.
Das hat mit dem städtischen Haushalt absolut nichts zu tun und ist allenfalls zum Feiern, Festen, fröhlichsein und nicht zur Beschaffung von Einsatzgerät vorgesehen.

Alles was die Feuerwehr gem. FwG zur Aufgabenerfüllung benötigt ist über den kommunalen Haushalt abzuwickeln, über die der Kämmerer wacht.



Ganz nebenbei ist das o.g. Sondervermögen auch eine städtische Nebebkasse und die Gemeinde haftet für das was die Fw damit anstellt. Sprich: Plant die Feuerwehr ein dreitägiges Fest mit Zelt, den "Höllentaler Tastenquälern" oder einer anderen Band die eine fünfstellige Gage am Abend kostet,... und macht Verluste die das Vermögen des Sondervermögens übersteigen, dann haftet dafür die Gemeinde aus dem Haushalt. Das ist i.d.R. wiederum kaum einem Bürgermeister oder Kämmerer bekannt, so daß sie gar nicht wissen, daß sie darauf tunlichst auch ein Auge zu werfen haben...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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