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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Bereitstellung von Firmeneigentum auf Anforderung der Feuerwehr | 8 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 539486 | ||
Datum | 29.01.2009 11:52 MSG-Nr: [ 539486 ] | 4134 x gelesen | ||
Moin, Angenommen, die Feuerwehr fordert bei einem Einsatz in der Nachbarschaft unseres Unternehmens Hilfsmittel von uns an, z. B. Kran, Teleskopstapler, Gabelstapler, Transportbehälter, Betriebsstoffe, Schweißgeräte, Räumlichkeiten oder was auch immer. 1) Das Ausleihen / zur Verfügung stellen von Material und Personal ist nicht das Problem. Kann mir trotzdem jemand die rechtliche Grundlage nennen, die die Feuerwehr berechtigt, notfalls etwas zu beschlagnahmen? (wie gesagt, nicht um darüber zu diskutieren...) 2) Wer haftet für eventuelle Schäden, die durch den Einsatz entstanden sind? a) finanzielle Schäden durch Produktionsausfall oder Personalausfall? b) finanzielle Schäden durch Beschädigung der zur Verfügung gestellten Hilfsmittel c) gesundheitliche Schäden des Kranfahrers / Staplerfahrers Danke und Gruß Rainer --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | ||||
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