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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung Feuerwehrgesetz Ba-Wü - Abzocke? | 21 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 535727 | ||
Datum | 15.01.2009 12:24 MSG-Nr: [ 535727 ] | 4526 x gelesen | ||
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Hallo, doch, dem ist genau so. Es ist ja erst einmal völlig egal, wer zahlt. Bisher war es so (weil im Gesetz geregelt), dass Feuer prinzipiell kostenfrei sind - auch technischer Defekt im Pkw. Wenns brennt, wars umsonst. Mit der Änderung kann jetzt Kostenersatz verlangt werden. Ob den der Fahrzeughalter zahlt oder ob dessen Versicherung einspringt ist unwichtig. Relevant ist nur, dass jetzt jemand den angefallenen Aufwand bezahlt, was bisher nicht der Fall war. Thomas | ||||
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