Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Amtsarzt | 5 Beiträge |
Autor | Frie8der8 H.8, Reutlingen / Baden- Württemberg | 534416 |
Datum | 09.01.2009 21:29 MSG-Nr: [ 534416 ] | 7023 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Berufsfeuerwehr
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Hallo miteinander,
ich habe mich nun bei mehreren Berufsfeuerwehren in Deutschland beworben. Bin selber in einer FF in meiner Umgebung. Zu meiner Frage: Als ich bei der letzten G26.3 Untersuchung war, stellte der Arzt dort fest, das bei meiner rechten Leiste irgendwie etwas Richtung Leistenbruch geht (genauer wortlaut "uh da rechts kommt er bissle"). Auf mein nachfragen meinte er nur, ich soll halt eben nicht so schwere Lasten schleppen. Hat mich dann auch ohne Probleme und Einschränkung für tauglich erklärt. In meinem Beruf (dort trage ich öfters mal schwere Lasten) habe ich bisher noch nie was davon bemerkt, geschweige denn das mich das Ganze beeinträchtigt hätte. Allerdings weiß ich, dass die Bestimmungen eine G26.3 für eine FF und eine G26.3 für eine BF zu bestehen wohl nicht so nahe beieinander liegen. Was meint ihr, ist das ein Ausschlusskriterium bei einer BF eine Anstellung zu bekommen?
Vielen DAnk für eure Meinungen
Grüße
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