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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Notwehr (war: Massive Angriffe auf Feuerwehr - Nur in Hamburg?) | 141 Beiträge | ||
Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 533130 | ||
Datum | 05.01.2009 22:31 MSG-Nr: [ 533130 ] | 83084 x gelesen | ||
Geschrieben von Klaus Bethge Unabdingbares Handeln ohne Auftrag, liege ich hier richtig? Nennt sich "GoA - Geschäftsführung ohne Auftrag" nach §§ 677 ff. BGB. Die Feuerwehr (Geschäftsführer) hat hier ein objektiv fremdes Rechtsgeschäft geführt, da sie eine von dem Eigentum eines Fremden (Geschäftsherren) ausgehende Gefahr abgewendet hat, was ja zumindest dem mutmaßlichen Willen des Eigentümers entspricht. Sie kann damit Aufwendungsersatz verlangen. Ganz grob erklärt. Alles meine private und persönliche Meinung! | ||||
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