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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Notwehr (war: Massive Angriffe auf Feuerwehr - Nur in Hamburg?) | 141 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 532949 | ||
Datum | 05.01.2009 10:22 MSG-Nr: [ 532949 ] | 83554 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino (Was ich immer wieder beeindruckend finde: Hallo Uli und Alle, hier sind wir bei einem Thema, welches mich immer wieder verärgert hat. Das sogenannte "Verwaltungsrecht" mit all seinen Fazetten, und dazu gehören auch solche Fragen wie die der Notwehr wurden bei uns NIE wirklich gelehrt. Ich erinnere mich an insgesamt vier Stunden Unterricht in Verwaltungsrecht, wie es heute aussieht weiß ich nicht. So musste ich mich mal mit einem Wachabteilungsleiter herum ärgern, dem der Begriff der "Sachlichen und Örtlichen Zuständigkeit" nicht einmal ansatzweise bekannt war. Er war der Meinung, dass die Polizei in einem Brand- und Rettungseinsatz weisungsberechtigt sei. (Nun muss ich allerdings sagen, dass speziell dieser Mann ein sehr schlichtes Gemüt war!) Er hätte dazu nur mal in seinen Dienstausweis schauen müssen, aber Fehlanzeige. Dann darf man sich nicht wundern, wenn hier so manche Aussage kommt, bei der ich nur noch gestaunt habe. Ich kann nur speziell jeden Kollegen der BF, aber natürlich auch den Kameraden der FF raten, sich mal mit diesen Themen zu beschäftigen - und nicht zu glauben: "Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand" Es ist ein trockenes Sachgebiet, schon richtig, aber es kann einen helfen, Probleme zu vermeiden. Gruß Klaus | ||||
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