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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmweltzonen (war: Sonntagsfahrten)4 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW530536
Datum26.12.2008 20:13      MSG-Nr: [ 530536 ]1707 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Christoph DettmarIch habe dazu hier unter 6. folgendes gefunden:

Generelle bundesweit gültige Ausnahmen sind im Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung - 35. BImSchV - geregelt. Folgende Fahrzeuge dürfen gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung in der Umweltzone generell ohne Plakette fahren:
...
7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden dürfen, wie Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Müllfahrzeuge ...


Bei solchen Sekundärquellen ist immer Vorsicht angesagt.

Sowohl das Bundesministerium der Justiz als auch die Online-Version des Bundesgesetzblattes haben zwar das Komma, aber nicht den Teil danach!

Für die auf vielen Internetseiten zu findene Anbringungsvorschrift "unten rechts" gibt es jedenfalls auch keine Rechtsgrundlage...

Gruß,
Henning



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 26.12.2008 17:24 Lüde7r P7., Kelkheim Sonntagsfahrten
 26.12.2008 17:49 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.12.2008 18:40 ., Westerwald
 26.12.2008 19:06 Chri7sto7ph 7D., Bergkamen
 26.12.2008 20:13 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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