Frohe Weihnachten.
Ich habe dazu hier unter 6. folgendes gefunden:
Generelle bundesweit gültige Ausnahmen sind im Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung - 35. BImSchV - geregelt. Folgende Fahrzeuge dürfen gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung in der Umweltzone generell ohne Plakette fahren:
...
7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden dürfen, wie Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Müllfahrzeuge ...
Gruß Christoph
Hoffe entsprcht alles den Regeln ist mein erster Beitrag hier.
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