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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmweltzonen (war: Sonntagsfahrten)4 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8D., Bergkamen / NRW530526
Datum26.12.2008 19:06      MSG-Nr: [ 530526 ]1865 x gelesen

Frohe Weihnachten.

Ich habe dazu hier unter 6. folgendes gefunden:

Generelle bundesweit gültige Ausnahmen sind im Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung - 35. BImSchV - geregelt. Folgende Fahrzeuge dürfen gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung in der Umweltzone generell ohne Plakette fahren:
...
7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden dürfen, wie Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Müllfahrzeuge ...

Gruß Christoph
Hoffe entsprcht alles den Regeln ist mein erster Beitrag hier.



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 26.12.2008 17:24 Lüde7r P7., Kelkheim Sonntagsfahrten
 26.12.2008 17:49 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.12.2008 18:40 ., Westerwald
 26.12.2008 19:06 Chri7sto7ph 7D., Bergkamen
 26.12.2008 20:13 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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