Geschrieben von Jürgen RinghoferAbschließend gilt doch, dass wir alle nur Menschen sind und als solche auch Fehler machen. Fehlerfrei ist bestimmt keiner von uns (nicht einmal du und ich ;-). Die Frage ist nur, welche Fehler verzeiht man und welche nicht und wie sanktionieren wir diese.
Jetzt sind alkohol- und drogenbedingte Verfehlungen m.E. in den allermeisten Fällen bevor sie geschehen voll in der Hand des "Täters". Sprich kein Zufall, kein Unfall, kein Augenblicksversagen, sondern i.d.R. an Vorsatz grenzend.
Und mein Tätermitleid hält sich irgend wie immer stark in Grenzen, egal wie schlimm die Einzelschicksale dahinter sind. Bei unserer geringen Kontrolldichte im Straßenverkehr würde ich die Sanktionen eines "Fangs" sehr hoch setzen. Wenn ich schon mal einen habe, dann muß das wirken. Denn wie hoch ist bei unserer geringen Kontrolldichte die Wahrscheinlichkeit, daß ich einen Wiederholungstäter bei dem die ersten Sanktion nichts bewirkt hat nochmal entdecke?
Ich denke da eher an die Opfer und deren Angehörige, die dadurch leiden müssen.
Geschrieben von Jürgen RinghoferFakt ist auch, dass das Disziplinarrecht für die Beamten des Landes Baden-Württemberg bei der ersten folgendlosen Trunkenheitsfahrt keine größeren Maßnahmen vorsieht. Da kommt man i.d.R. mit einer Missbilligung weg.
Also ich wäre a als Zivilist neben meiner Fahrerlaubnis der Klassen ABCE bei einer einmaligen Verfehlung noch meine Waffenbesitzkarte (und damit auch meine Waffen, Du darfst Deine Dienstwaffe vermutlich sogar jeden Tag weiter führen), meine Zuverlässigkeit nach dem Spengstoffgesetz und meine Sportbootführerscheine Binnen, See und Bodensee los.
Nebenbei. Ich habe es erlebt, daß bei der Bundeswehr Personen die "nur" Drogen konsumiert haben (ohne daß das in konkreten Fällen wie am Steuer o.ä. aufgefallen wäre) bei "Routinekontrollen" durch den Truppenarzt (z.B. im Rahmen von Untersuchungen für die Erteilung/ Verlängerung der Fahrerlaubnis, der Tauglichkeit als Luftfahrzeugführer, der Verpflichtung oder Verlängerung als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat,...) zum spontanen Karriereknick in den meisten Fällen bis hin zur alsbaldigen Entlassung (auße raus dem Dienstverhältnis geführt hat.
Sprich auch wenn er irgend wann am Wochenende in der Freizeit BTM-Pflichtige Substanzen konsumiert hat und dies festgestellt wurde wars das dienstlich für ihn. Egal ob Gefreiter oder Hauptmann.
In sofern kann ich die Toleranz des Landes bei seinen (Polizei)Beamten nicht so ganz nachvollziehen.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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