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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | EU Richtlinie Kraftfahrerweiterbildung | 6 Beiträge | ||
| Autor | Hara8ld 8G., Dietzenbach / Hessen | 529431 | ||
| Datum | 22.12.2008 10:52 MSG-Nr: [ 529431 ] | 2386 x gelesen | ||
Hallo Hubert, wenn ich es Richtig deute, gilt diese Fortbildungspflicht "nur" für den gwerblichen Güterkraftverkehr. Analog ist diese Richtlinie bereits dieses Jahr für die Inhaber der FE Klasse D im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung in Kraft getreten. Deshalb gilt meiner Meinung nach: Führerschein nur für Feuerwehr -> keine Fortbildung Führerschein für den Beruf -> Fortbildung (Hoffentlich vom Chef bezahlt) Führerschein für Nebenjob -> Fortbildung (Achtung Ihr Studenten!!) Gruß aus Hessen Harald *derderarmenunschuldigeneckhauberdrehleiternbeinchenausreißt* -Manchmal spreche ich für unsere Feuerwehr, aber hier und jetzt nicht!!!- www.feuerwehr-dietzenbach.de www.jf-dietzenbach.de www.dietzenbach.de | ||||
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