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Thema | Gruß & Grüßen | 150 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 529159 | |||
Datum | 20.12.2008 22:26 MSG-Nr: [ 529159 ] | 99333 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar Reimer Außerdem ist jeder bis zum Moment der Vereidigung Privatmann. Wieso sollte er da schon die Dienstkleidung anlegen. Das sollte man denen mal klar machen. Geschrieben von Dietmar Reimer Wir sind Beamte der jeweiligen Kommune, die einen arbeiten im Ordnungsamt, die anderen bei der Feuerwehr. Warum soll es da Unterschiede in der Durchführung der Vereidigung geben. Bezogen auf obiges Bespiel stellt sich mir die Frage wie andere Beamte der Innenministerien vereidigt werden. Also so betrachtet machen entweder die Feuerwehren oder die Leutchens in blau (welches teilw. noch grün aussieht) irgendwas falsch. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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