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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s M8., Eislingen / BW | 527944 | ||
Datum | 14.12.2008 22:34 MSG-Nr: [ 527944 ] | 27371 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard Deimann Damit können über 65-Jährige, wenn sie wollen und können, durchaus noch aktiven FW-Dienst leisten, allerdings nicht mehr der aktiven Abteilung angehören und z.B. den FW-Kommandanten und FW-Ausschuß wählen. wieso dürfen sie nicht sind doch aktive angehörige der (jetzt wenn neu) einsatzabteilung. somit dürften sie auch wählen . wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten | ||||
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