Rubrik | Taktik |
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Thema | AAO Busunfall | 82 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 526497 |
Datum | 08.12.2008 15:53 MSG-Nr: [ 526497 ] | 33494 x gelesen |
Schnelleinsatzgruppe
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.
Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.
Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Organisatorischer Leiter
Geschrieben von Oliver BösselSicherlich wird bei einem Szenario dieser Art ggf. auch die SEG alarmiert, wenn der ORGL diese anfordert, nicht von alleine!!!
Ist der Regel-RD in der Lage das Ereignis eigenständig abzuarbeiten ?
=> Nein => AAO mus geädert und um die Einheiten ergänzt werden, die zur Bewältigung des Ereignisses benötigt werden.
Sonst ist des große Zeitloch selbst geschaffen !
Das dann sehr späte Eintreffen dieser EA-Einheiten ist dann nicht diesen Einheiten vorzuwerfen,
sondern die Konsequenz der unvollständigen AAO.
Oder benötigt der OrgL den Zeitvorsprung, um sich selber an der ES positionieren zu können ?
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
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