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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Pircing / Zahnspange | 43 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 525864 | ||
Datum | 04.12.2008 12:25 MSG-Nr: [ 525864 ] | 13189 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Rieke Stimmt schon, aber die Frage ist mal wieder, wie praxisrelevant das ist und vor allem wie bindend ;-). Ich habe noch nie Probleme gehabt und hab auch noch nie von Probleme gehört!? Mir zwingt sich der Verdacht auf, dass das jemand eingeführt hat, der überhaupt kein Linsenträger ist ... oder sich überhaupt nicht näher damit befasst hat ... Ich nehme an es geht um folgendes Schreiben: http://www.atemschutzunfaelle.de/download/Exam/Sehhilfe.pdf? Interessant finde ich, dass aus dem Passus der FwDV7, dass den AGTs eine Maskenbrille zugeteilt werden muss ein Verbot von Kontaktlinsen interpretiert wird. Mir ist dies mit meinem laienhaften juristischen Verständnis nicht nachvollziehbar. Man könnte natürlich auch spitzfindig sein und den PAssus "Nur mit einer Brille ereichen" dahingehend auseinander nehmen, dass man die erforderliche Sehkraft auch mit Kontaktlinsen erreicht. Sicherlich läßt sich nicht wegdiskutieren dass man während dem Einsatz nicht an die Kontaktlinsen unter der Vollmaske heran kommt. Allerdings ist dies auch nicht bei einer MAskenbrille der Fall. Wenn mir als nicht Brillenträger beim Einsatz SChweiß in die Augen läuft ist das auch höchst unangenehm. Aber ran komme ich trotzdem nicht. Inwiefern das für Linsenträger ein größeres Problem darstellt kann ich nicht beurteilen. Vielleicht ist das ja das gleiche wie mit den Schwimmbrillen beim Tauchen? | ||||
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