Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Neue Katschtzfahrzeuge Eckdaten | 54 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 521227 |
Datum | 13.11.2008 08:56 MSG-Nr: [ 521227 ] | 12810 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritze
Hi,
merci für den Tip!
Hier der Link für alle:
http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_402322/DE/00__Home/TopThema/TT__2008/Brandschutz-Fahrzeuge.html
Geschrieben von Sebastian Weiß1) Das Gesamtgewicht ist nirgends festgelegt. Da steht nur Gewichtsklasse M, also max. 14 Tonnen. Ich denke nicht, dass das Fahrzeug ein 14-Tonner werden soll? Damit wären auch wieder all jene draußen, die sich an diese Sache mit einem Bewilligungsbescheid über ein LF 10/6 anhängen wollten - zumindest dort, wo noch vom Land im Einzelfall gefördert wird.
Man wird sehen, was am Schluß heraus kommt.
Eine feste Gewichtsvorgabe hätte bei den laufenden Fahrgestellveränderungen m.E. keinen Sinn gemacht. Innerhalb der 14 t gehts locker mit VIEL Gewichtsreserve.
Für all die mit Einzelfallförderung: Auch die 12 t sollten erreichbar sein (notfalls z.B. auf das Reserverad und die 4 (!) Ketten auf dem Fahrzeug verzichten.
Geschrieben von Sebastian Weiß2) Die Tieflagerung der TS ist nicht vorgegeben, *kann* also auch so eine Liftgeschichte werden.
Kann schon, kostet aber m.E. Geld, Gewicht und Platz.... (warum sollte man das anbieten, wenns anders auch geht?)
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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