| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Energiebilanz und Einspeisung 230 und/oder 24 Volt | 30 Beiträge |
| Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 520019 |
| Datum | 08.11.2008 20:25 MSG-Nr: [ 520019 ] | 19504 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Kai Schaumann
"Kleingeräte" + Ladung Fahrzeug -> Durchgehend versorgt, ext. oder Stromerzeuger
- Ladegerät für Fahrzeugbatterien
- Akku-Werkzeug
- Ladesockel von was-weiß-ich-was
Ich gehe davon aus, das in D alles korrekt und richtig ausgeführt wurde.
Für Nachahmer folgende Hinweise:
Ladegeräte, insbesondere solcher für Akku-Werkzeuge und auch solche von "was-weiß-ich-was"
sind in der Regel nicht mit einem besonderen Schutzgrad, insbesondere gegen Feuchtigkeit versehen. Normalerweise so IP 20.
Damit geht eine Gefahr davon aus, wenn die Platzierung, Einhausung o.ä. den erforderlichen Schutzgrad nicht erzeugen kann, oder eben eine solche Einwirkung nicht verhindert wird.
Da nützt auch die Einspeisung über FI oder durch Trenntrafo nichts, da Gefahr des elektrischen Schlages wegen der "Doppelfehlerphilosophie" nicht abgedeckt ist (auch der "Potentialausgleich" nach Schutztrennung wie beim Stromerzeuger der Fw vorgesehen hilft hier nicht, da die Ladegeräte "Schutzisoliert" sind und so gar keinen besonderen Leiter dafür besitzen).
Aber auch die Gefahr des Gerätedefektes und im "worst case" des Geräte/Fahrzeugbrandes ist nicht auszuschließen.
PS.:
Ladegeräte welche am Fahrzeugbordnetz betrieben werden haben das Schutzklasseproblem insbesondere soweit nicht, wie es die Gefahr gegen den elektr. Schlag betrifft, da 12 bzw. 24V unter die "Schutzkleinspanung" fällt und auch gegen Feuchtigkeit resistenter sind, da solche Spannungen weniger starke Ströme "im Wasser" verursachen können.
mkg hwk
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| | 05.11.2008 16:17 |
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Kai 7S., Weyhe |
| | 05.11.2008 17:06 |
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., Gerolstein |
| | 05.11.2008 17:18 |
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Kai 7S., Weyhe |
| | 05.11.2008 17:28 |
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., Gerolstein | |