| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | Sonderrechte etc. auf der Fahrt zum GH? | 40 Beiträge |
| Autor | Chri8s M8., Velbert / NRW | 519786 |
| Datum | 07.11.2008 14:23 MSG-Nr: [ 519786 ] | 8157 x gelesen |
| Infos: | 07.11.08 Verwaltungsvorschrift zu §35 StVO 07.11.08 § 34 StGB Rechtfertigender Notstand 07.11.08 § 38 StVO Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht 07.11.08 § 35 StVO Sonderrechte
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Dieses Thema ist aber auch wirklich nicht tot zu kriegen!
Dabei wird doch jeder mit ein *Ruhrpottcharme an* bisschen Grütze in der Birne Dir bestätigen, dass Du auf der Anfahrt zum Gerätehaus so normal wie nur möglich fahren solltest und nicht Dich und andere noch in Gefahr bringst. Sonst ist im schlimmsten Fall Dein fahrzeug die nächste Einsatzstelle.
Ich fand dazu die Aussage meines Ausbilders beim TM-2 recht anschaulich:
"Ihr könnt noch so sehr Sonder- und Wegerechte für Euch in Anspruch nehmen, Ihr werdet immer ervantwortlich sein, wenn auf der fahrt zum Einsatz etwas passiert!"
Und weiter.....
"Kann mir denn jemand sagen, wann ich ich während der Einsatzfahrt besonders aufmerksam sein muss?"
*Schweigen*
Antwort: " Wenn ich grün habe!"
*betretenes Schweigen und Fragezeichen im Raum*
Begründung: " Mein Feuerwehr-Kollege, ebenfalls im Einsatz, der von rechts kommt, könnte Rot haben!"
Und was den Weg zum Gerätehaus angeht. Ihr seid auf dem 2. oder 3. Fahrzeug alle mal mehr wert als tot am Baum oder unter einem Fischlaster. Also laßt dieses Heißkistenverhalten.
Sorry! Für die Verbalerotik!
Lieben Gruß
Euer Chris
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