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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Leistungsspange Verkürzung Feuerwehranwärterzeit? | 8 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 519343 | ||
Datum | 04.11.2008 22:24 MSG-Nr: [ 519343 ] | 6224 x gelesen | ||
Guten Abend, Geschrieben von Dominik Krotz Wenn du bereits die Leistungsspange hast kannst du den Truppmann Teil 2, welcher 2 Jahre auf Standort ebene geht auf ein Jahr verkürzen. Die Ziff. 2.4.2 der "Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung für Baden-Württemberg" sagt im gesamten Wortlaut zur Thematik: " 2.4.2 Ausbildung in der Feuerwehr (Truppmannausbildung Teil 2) [....] Die Ausbildung in der Jugendfeuerwehr kann mit einem Jahr angerechnet werden, wenn die Ausbildung nach der Arbeitsanleitung für die Jugendfeuerwehr durchgeführt wurde und der Jugendfeuerwehrangehörige im Besitz der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr ist." Die Betonung liegt aber mehr auf die Ausbildung in der JF gem. der Ausbildungsanleitung für die JF in BaWü (Stand 1988, 60 Std. Auzsbildung) und in zweiter Linie erst auf die Absolvierung der Jugendleistungsspange. Grundsätzlich halte ich nichts von der Idee die Jugendleistungsspange als Voraussetzung oder gar Abschnitt irgendeiner FW-Ausbildung gem. FwDV 2 zu mißbrauchen, die Zielsetzung der Jugendleistungsspange und der Truppmannausbildung gem. FwDV 2 haben überhaupt nicht miteinander gemein; und die paar Std. Vorübung zum Part "Löschangriff nach FwDV 3" bei der Leistungsspange ersetzen keine geordnete FW-Ausbildung. Die Jugendleistungsspange ist eine Auszeichnung für JF-Angehörige, die TM-Ausbildung eine gänzlich andere Sache. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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