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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Hanrath-Stiefel | 41 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 518237 | ||
Datum | 01.11.2008 17:58 MSG-Nr: [ 518237 ] | 14516 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Was ich mich die ganze Zeit frage, welcher der zur Zeit von der Firma Hanrath angebotenen Feuerwehrstiefel darf uneingeschränkt verwendet werden bzw. entspricht den aktuellen gültigen Normen? ich würde mich an dieser Veröffentlichung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen orientieren: Veröffentlichung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zu den zwei Untersagungsverfügungen die haben den recht komplexen Sachverhalt recht gut dargestellt und auch die Zeiträume auf die sich die Untersagungsverfügungen beziehen nochmals deutlich aufgeführt. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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