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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz trotz Krankenschein | 24 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 R.8, Kirf / Rheinland-Pfalz | 517505 | ||
Datum | 29.10.2008 19:47 MSG-Nr: [ 517505 ] | 13908 x gelesen | ||
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Geschrieben von Otto Gasper, Swisttal Krankgeschrieben ist man erstmal für den ausgeübten Beruf das ist einer der Knackpunkte.... Es heißt ja Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Und laut definition sollte die genau das auch bedeuten. Es gibt ja auch die Definitionen " Arbeitsunfähig" oder " Berufsunfähig" die im hinblick auf entscheidungen wie es mit einem Arbeitnehmer evt. weitergehen soll. Und da sind die beiden Begriffe sehr weit ausseinander - von der Bedeutung und derer abhandlung... | ||||
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