Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Einsatz trotz Krankenschein | 24 Beiträge |
Autor | Otto8 G.8, Swisttal / NRW | 517494 |
Datum | 29.10.2008 19:36 MSG-Nr: [ 517494 ] | 14101 x gelesen |
Infos: | 29.10.08 Diskussion 01/2008
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1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Krankgeschrieben ist man erstmal für den ausgeübten Beruf und wenn man dann zum Einsatz geht ist man auch über FUK/LUK versichert. (Verstehe ich zwar auch nicht, ist aber so)
Ob es allerdings besonders klug ist bei Arbeitsunfahigkeit einen Einsatz zufahren stelle ich mal dahin, der AG wird es mit Sicherheit nicht gerne sehen.
Wie die Rechtslage ist wenn es zu einer Kündigung oder Abmahnung kommt weiss ich nicht, wird wohl abhängig sein vom Grund der AU.
Gruß O.
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