Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Lohnfortzahlung & Rückerstattung Kommune an AG | 3 Beiträge |
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 516884 |
Datum | 27.10.2008 20:39 MSG-Nr: [ 516884 ] | 3276 x gelesen |
1. Arbeitgeber
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3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Hallo Kameradinnen und Kameraden,
Ich habe da mal eine Frage zur Abwicklung von Freistellungen für einwöchige Vollzeitlehrgänge. Es gibt da Arbeitgeber, speziell aus der hochbezahlten Automobilbranche, die für die Freistellung ihrer Mitarbeiter eine ziemlich hohe Rechnung an die Kommune stellen. Besonders teuer ist es meistens dann, wenn die Leute sich zu dem Zeitpunkt in der Nachtschicht befunden hätten und der AG den vollen Nachtschichtzuschlag ebenfalls der Kommune in Rechnung stellt. Meine Frage, gibt es da irgendwo einheitliche Regelungen (speziell Niedersachsen)?
A.D.
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