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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer ist Einsatzleiter: GF vor Ort oder Kmd auf Anfahrt | 65 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Vlotho / NRW | 514923 | ||
Datum | 17.10.2008 07:34 MSG-Nr: [ 514923 ] | 13690 x gelesen | ||
Hallo zusammen! Gemäß FSHG iseht es so aus: § 26 FSHG Leitung der Abwehrmaßnahmen Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 leitet der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter die Abwehrmaßnahmen. Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz. Nach FwDV 100 sieht es so aus: 3.3.3.4 Wechsel der Einsatzleitung Nachrückende Führungskräfte können die Einsatzleitung nur übernehmen, wenn ihnen dies nach Gesetz zusteht. Sie sollten dies nur tun, wenn hierfür eine sachliche Notwendigkeit vorliegt. Vor Übernahme der Führungsverantwortung muss eine umfassende Lageeinweisung erfolgt sein. Bereits eingeleitete Maßnahmen und Befehle dürfen nur beim Vorliegen zwingender Gründe geändert werden. Übernahme und Übergabe der Einsatzleitung müssen immer klar formuliert und bekanntgegeben werden, zum Beispiel: "Ich übernehme die Einsatzleitung. Übernehmen Sie die ... " sowie "Habe Einsatzleitung an ... übergeben. Ich übernehme die ... ." Eine Übergabe und Übernahme der Einsatzleitung muss bei jedem Wechsel einer Führungskraft oder der Führungsverantwortung erfolgen und ist den nachgeordneten Einsatzkräften bekannt zu geben und zu dokumentieren. Demnach gibt es keinerlei Automatik bei der Übernahme der EL. Grds. ist und bleibt der erste Einsatzleiter solange der "Chef" bis die Einsatzstelle aus sachlichen und fachlichen Gründen übernommen hat. Gruß André | ||||
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