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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKennzeichung von RD-Funktionen im FW-Dienst7 Beiträge
AutorMark8us 8W., Zolling / Bayern505141
Datum23.08.2008 16:01      MSG-Nr: [ 505141 ]3180 x gelesen

Hallo ,

Hatten die Diskussion auch erst mal aufgegriffen nach einer Diskussion mit einem Kollegen aus deinem Bundesland bei uns. Laut meinem Kollegen darfst du das nicht er hat dies schriftlich bekommen von der Genehmigungsbehörde, und er musste sich erst offiziell bestellen lassen von der Verwaltung und somit darf er sich Kennzeichnen da er offiziell die Funktion bekleidet.

mfg



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 23.08.2008 11:41 Chri7sti7an 7M., Velpke
 23.08.2008 12:02 Jörg7 R.7, Steppach
 23.08.2008 12:10 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 23.08.2008 12:54 ., Bad Hersfeld
 23.08.2008 13:40 Seba7sti7an 7R., Berlin
 23.08.2008 13:44 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 23.08.2008 16:01 Mark7us 7W., Zolling

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