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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kennzeichung von RD-Funktionen im FW-Dienst | 7 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Zolling / Bayern | 505141 | ||
Datum | 23.08.2008 16:01 MSG-Nr: [ 505141 ] | 3180 x gelesen | ||
Hallo , Hatten die Diskussion auch erst mal aufgegriffen nach einer Diskussion mit einem Kollegen aus deinem Bundesland bei uns. Laut meinem Kollegen darfst du das nicht er hat dies schriftlich bekommen von der Genehmigungsbehörde, und er musste sich erst offiziell bestellen lassen von der Verwaltung und somit darf er sich Kennzeichnen da er offiziell die Funktion bekleidet. mfg | ||||
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