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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pendelverkehr MTW außerhalb der Feuerwehr | 40 Beiträge | ||
Autor | Mike8 S.8, Speyer (Wohnort) / RLP | 502203 | ||
Datum | 11.08.2008 17:04 MSG-Nr: [ 502203 ] | 10965 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Jetzt muß ich mal neugierig fragen: Ist eine eventuell gewerblich zu beurteilende Personenbeförderung in jedem Fall durch die KFZ-Haftpflicht abgedeckt? Das ist eine interessante Frage, die sich erweitern läßt. Sind Feuerwehrfremde bei einer Mitfahrt versichert? Z.B. Die Feuerwehr "xy" fährt zum Feuerwehrfest der Nachbarwehr. Weil Maschinist Anton seinen 12-Jährigen Sohn nicht alleine zuhause lassen kann, nimmt er ihn mit. Darf er dann das? Auch die Frauen fahren schon mal mit, um nicht mit dem eigenen Auto fahren zu müssen... Ich vertrete hier nur meine Meinung. Ich bin und war nie in der Feuerwehr Speyer (weil es da bereits Mißverständnisse gab). | ||||
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